Private
Rentenversicherung: Der Versicherungsnehmer (VN) kann den Vertrag jederzeit
zum Ende des Versicherungsjahres
ganz oder teilweise kündigen.
Bei Ratenzahlung kann die Kündigung auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts
erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Lebensversicherung
einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung
hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Versicherer
hat kein ordentliches Kündigungsrecht.