Die Krankenkassen
sind Träger
der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 1.1.1996 besteht keine Unterscheidung
mehr zwischen Pflicht- und Ersatzkassen.
Den Mitgliedern der GKV steht die Wahl zwischen allen gesetzlichen Kassen offen.
Die einzigen Ausnahmen bilden die Bundesknappschaft, die Seekrankenkassen und
die Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Sie behalten auch weiterhin ihre Funktion
als Pflichtkassen.