Krankengeld
ist eine Lohnersatzleistung. Arbeitnehmer, die wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind, erhalten von ihrer Krankenkasse
Krankengeld für die Dauer von längstens 78 Wochen. Die gesetzlich
vorgeschriebene 6-wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in diesem
Zeitraum enthalten.
Zeiten des Bezugs von Krankengeld sind Pflichtbeitragszeit. Der Beitrag wird
je zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse getragen. Beitragsbemessungsgrundlage
sind 80% des Arbeitsentgelts, das der Leistung zu Grunde liegt.