Kindererziehungszeiten
sind Pflichtbeitragszeiten ohne Beitragsleistung. Will heißen: Für diese Zeiten gelten Beiträge in Höhe
eines fiktiven Verdienstes als gezahlt. Die Dauer der Kindererziehungszeit
beträgt für Kinder, die vor 1992 geboren sind, 1 Jahr je Kind und
für Kinder die nach 1991 geboren sind, 3 Jahre je Kind. Die Kindererziehungszeit
wird ab dem Juni 2001 mit 2,0 Entgeltpunkten für die Erziehung des ersten
Kindes in den ersten drei Jahren bewertet.
Kindererziehungszeiten werden auch angerechnet, wenn gleichzeitig Beitragszeiten
aus einer beruflichen Tätigkeit erworben werden.