Bei einer
privaten Rentenversicherung wird die Leistung in Form von Rentenzahlungen
erbracht. Üblicherweise erhält der Versicherte jedoch das Recht,
am Ende der Aufschubzeit oder zu Beginn der Rentenzahlung statt der Rente eine
einmalige Kapitalabfindung zu erhalten. Die Höhe der Kapitalabfindung
entspricht dem Einmalbetrag, der für eine Sofortrente in gleicher Höhe
wie die ursprünglich vereinbarte Rente zu leisten wäre.