Die monatlichen
Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten für
langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige
und wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit betragen bis zur
Vollendung des 65. Lebensjahres 325 € monatlich; danach kann uneingeschränkt
hinzuverdient werden.