Die monatliche
Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
beträgt 325 €. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze wird
die Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch in Höhe der niedrigeren Rente
wegen Berufsunfähigkeit gezahlt, und zwar in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst
entweder in Höhe der Vollrente, oder aber in Höhe einer Teilrente.