Die monatliche
Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen Berufsunfähigkeit
beträgt in Höhe von einem Drittel das 87,5fache, zwei Dritteln das
70fache, in voller Höhe das 52,5fache des aktuellen Rentenwerts vervielfältigt
mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres vor Eintritt der Berufsunfähigkeit,
mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenzen
wird die Rente wegen Berufsunfähigkeit entsprechend gekürzt. Zu kompliziert?
Schlagen Sie folgende Begriffe kurz nach: