Empfänger dieser Rente können uneingeschränkt hinzuverdienen.
Allerdings wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres eigenes Einkommen zu 40%
auf die Rente angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Der Freibetrag beträgt das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.