Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente

Empfänger dieser Rente können uneingeschränkt hinzuverdienen. Allerdings wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres eigenes Einkommen zu 40% auf die Rente angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Der Freibetrag beträgt das 17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.