Hinterbliebenen-Zusatzversicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung kann als Todesfallschutz eine Hinterbliebenenrente bis zu 100% der Hauptversichertenrente abgesichert werden. In Anlehnung an die Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird häufig eine Rentenhöhe von derzeit noch aktuellen 60% der zuvor an den Versicherten gezahlten Rente gewählt.