Bei einer
privaten Rentenversicherung kann als Todesfallschutz eine Hinterbliebenenrente
bis zu 100% der Hauptversichertenrente
abgesichert werden. In Anlehnung an
die Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird häufig
eine Rentenhöhe von derzeit noch aktuellen 60% der zuvor an den Versicherten
gezahlten Rente gewählt.