Hausgewerbetreibende
sind selbstständig Tätige, die in eigener
Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden,
gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften
arbeiten.
Hausgewerbetreibende unterliegen keiner Weisungsbefugnis, können Arbeitnehmer
beschäftigen und sind wirtschaftlich von ihrem Auftraggeber abhängig.
Sie sind pflichtversichert und zahlen wie Arbeitnehmer die Hälfte der
Szialversicherungsbeiträge (und also auch der gesetzlichen Rentenversicherung).