Die Handwerksrolle
ist ein von den Handwerkskammern geführtes öffentliches
Verzeichnis, in dem alle im Zuständigkeitsbereich der Kammern ansässigen
selbstständigen Handwerksmeister eingetragen sind. Die Eintragung ist
Voraussetzung dafür, dass das Handwerk selbstständig betrieben werden
darf.
Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind,
unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV). Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann jedoch beantragt werden,
wenn der selbstständige Handwerker 18 Pflichtbeitragsjahre in der GRV
zurückgelegt hat.