Nach dem
Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der
verstorbene Elternteil
die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
hat und sie noch einen Elternteil haben, der unterhaltspflichtig ist.
Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
oder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr, wenn die Waise sich noch in der
Schul- oder Berufsausbildung befindet oder wegen Behinderung ihren Lebensunterhalt
nicht selbst bestreiten kann.