Private
Rentenversicherung: Die Halbjahresmethode ist eine Berechnungsmethode zur
Bestimmung des Eintrittsalters
(für Lebens-, Renten-, Unfall- und
Krankenversicherungen) als das Alter, welches dem (technischen) Versicherungsbeginn
am nächsten liegt. Kurz: 6 Monate vor und 6 Monate nach dem Geburtstag
gilt man als so alt wie am Geburtstag.