Die Richtlinien
des Aufsichtsamtes verpflichten die Versicherer, die Rechnungsgrundlagen
zur Beitragskalkulation
(Rechnungszins, Sterblichkeit/Invalidisierung, Kosten)
sehr vorsichtig anzusetzen, um die Verträge erfüllen zu können.
Auf Grund der sehr vorsichtigen Annahmen auf Seiten der Versicherer ergeben
sich beträchtliche Überschüsse, die über die Gewinnbeteiligung
an die Versichertengemeinschaft zurückgegeben werden. Die Gewinnbeteiligung
ist nicht garantiert und bei den einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich.