Die gesetzliche
Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung.
Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.
Die GRV war und ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die
Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen
Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen aller Versicherten und vom Beitragssatz. Aktuell
gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,1% (Stand: Januar 2002). Der Beitrag
ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.