Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die GRV war und ist bislang die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen aller Versicherten und vom Beitragssatz. Aktuell gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,1% (Stand: Januar 2002). Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen.