Das Verfahren
der Gesamtleistungsbewertung dient der Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter
Zeiten. In diesem
Verfahren wird - vereinfacht gesprochen
- der Durchschnitt aus sämtlichen Beitragszeiten gebildet, die ein Versicherter
in seinem Versicherungsleben zurückgelegt hat.
Mit diesem Durchschnittswert (Gesamtleistungswert) werden die beitragsfreien
und beitragsgeminderten Zeiten bewertet. Für einige beitragsfreie Zeiten
ist der Gesamtleistungswert nach oben begrenzt.
Der Durchschnittswert ergibt sich entweder aus einer Grundbewertung aus allen
Beiträgen oder aus einer Vergleichsbewertung aus ausschließlich
vollwertigen Beiträgen. Der höhere dieser Werte ist der Bewertung
der beitragsfreien Zeiten zu Grunde zu legen.
Den beitragsgeminderten Zeiten wird gegebenenfalls ein Zuschlag an Entgeltpunkten
zugeordnet. Im Ergebnis wird damit diesen Zeiten mindestens der Wert zu Grunde
gelegt, den sie als beitragsfreie Zeiten hätten.