Beschäftigte, geringfügig

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 € nicht übersteigt. Die Grenze von 325 € ist bundeseinheitlich festgeschrieben und nicht dynamisch.In welchem Umfang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen, hängt davon ab, ob diese Beschäftigung alleine oder neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ausgeübt wird.