Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung
regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird
und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 € nicht übersteigt.
Die Grenze von 325 € ist bundeseinheitlich festgeschrieben und nicht dynamisch.In
welchem Umfang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen,
hängt davon ab, ob diese Beschäftigung alleine oder neben einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit ausgeübt wird.