Bei der
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung trägt nicht der Arbeitgeber,
sondern der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Belastung. (Gegebenenfalls kann
der Arbeitgeber die Pauschalsteuern übernehmen.)
Der Arbeitnehmer finanziert die Direktversicherung mit einem Teil seines Gehaltes,
muss aber die Beiträge vom Arbeitgeber einzahlen lassen. Versicherungsnehmer
ist der Arbeitgeber. Stammen die Beiträge ausschließlich aus Sonderzahlungen
(z.B. Weihnachtsgeld, Bonifikation) und liegt das Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze,
lassen sich darüber hinaus unter Umständen auch Sozialabgaben sparen.