Bei Bezug
einer Waisenrente wird eigenes Einkommen erst angerechnet, wenn es einen
bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag richtet sich
nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert.
Detailinformation: Der Freibetrag für die Waisenrenten beträgt das
17,6-fache des aktuellen Rentenwertes.