Eine Rente
wegen Berufsunfähigkeit wird abhängig vom erzielten
Hinzuverdienst in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in
Höhe von einem Drittel geleistet.
Detailinformation:
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer BU-Rente in voller Höhe
das 52,5-fache, bei einer BU-Rente in Höhe von zwei Dritteln das 70-fache
und bei einer BU-Rente in Höhe von einem Drittel das 87,5-fache des aktuellen
Rentenwertes multipliziert mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres
vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten.