Bei der zeitgleichen Erziehung von mehreren Kindern werden für jedes nach 1991 geborene Kind 36 Monate Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit verlängert sich dadurch um die Kalendermonate der gleichzeitigen Erziehung.
Beispiel:
Geburt des 1. Kindes:
01.01.1997
Beginn der Kindererziehungszeit:
01.02.1997
Geburt des 2. Kindes:
01.01.1998
Ende der Kindererziehungszeit:
31.01.2002