Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbaaußer Standeerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI).
Eine selbstständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeit aus.