Zum 1.1.2001
wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese Rente
erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Bei Erwerbsminderung
wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Eine teilweise
Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte mindestens 3 Stunden, aber
nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. Kann er weniger als 3 Stunden
pro Tag arbeiten, liegt volle Erwerbsminderung vor.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird die halbe Erwerbsminderungsrente
gezahlt, bei einer vollen Erwerbsminderung die volle Rente.