Erwerbsminderung

Zum 1.1.2001 wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt. Diese Rente erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Bei Erwerbsminderung wird unterschieden zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann. Kann er weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, liegt volle Erwerbsminderung vor.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt, bei einer vollen Erwerbsminderung die volle Rente.