Ersatzzeiten werden Versicherten angerechnet, denen durch Kriegsdienst im
2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst Beitragsverluste
in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entstanden sind.
Auch Zeiten des Freiheitsentzugs im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom
8.5.1945 bis 30.6.1990 werden mit Ersatzzeiten belegt, sofern die betroffenen
Versicherten rehabilitiert sind oder ihr Strafurteil aufgehoben worden ist.