Altersrente, die ein Versicherter
bekommt, der nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente geht und 45 Beitragsjahre
zurückgelegt hat, in denen er stets
genauso viel verdient hat, wie das Durchschnittsentgelt aller Versicherten
in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Die Eckrente ist eine häufig verwendete Richtgröße, wenn es
um die Beurteilung der Grundversorgung durch die GRV geht. Da bereits heute
in die Rente eintretende Beitragszahler durchschnittlich drei Jahre weniger
eingezahlt haben, ist das Konstrukt des Durchschnittsverdieners als viel zu
positive Vergleichsgröße umstritten.