Der Durchschnittsverdienst
ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der
gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV), allerdings
ohne Berücksichtigung der Auszubildenden. Solange die Einkommensverhältnisse
zwischen den alten und neuen Bundesländern nicht angeglichen sind, wird
der Durchschnittsverdienst für beide Gebiete getrennt ermittelt.
Bei der Rentenberechnung wird für jedes Kalenderjahr das individuelle
Arbeitsentgelt eines Versicherten zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller
Versicherten ins Verhältnis gesetzt.