Der Durchschnittsbeitrag
ist der Beitrag, der für ein durchschnittliches
Bruttoarbeitsentgelt gemäß aktuellem Beitragssatz zu zahlen ist.
Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt eines Jahres errechnet sich aus
dem jährlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten in der GRV ohne Auszubildende.
Solange die Einkommensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern
unterschiedlich sind, gibt es zwei Durchschnittsbeiträge.