Betriebliche Altersvorsorge: Bei einer Direktversicherung handelt es sich
um eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung. Sie ist der Grundstock
der betrieblichen Altersvorsorge. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber,
versicherte Person der Arbeitnehmer.
Die Beiträge können umgewandeltes Gehalt des Arbeitnehmers sein (monatliche
Gehaltsumwandlung) oder sie können aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)
stammen oder sie können auch eine zusätzliche Arbeitgeberleistung
sein.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben, also voll
steuerabzugsfähig. Allerdings ist eine Pauschalversteuerung vorzunehmen.
Ab dem 1.1.2001 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf eine Direktversicherung
per Entgeltumwandlung wenn keine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge
besteht. Bei Verzicht auf die Pauschalversteuerung (dann normale Versteuerung)
kann der Arbeitnehmer hierfür auch die Zulagen gemäß Altersvermögensgesetz
(AVmG) erhalten.