Private
Rentenversicherung. Ein Versicherungsvertrag kommt zu Stande, indem der Versicherungsnehmer
einen
Antrag stellt und dieser durch die Versicherungsgesellschaft
angenommen wird. Da die Versicherungsgesellschaft Zeit benötigt, um den
Antrag zu prüfen, muss sich der Antragsteller an den Antrag gebunden halten
(in der Regel 6 Wochen). Dies ist die Gebundenheitsfrist. Sie wird allerdings
dadurch aufgeweicht, dass der Antragsteller aus Verbraucherschutzgründen
wiederum ein Widerrufsrecht von in der Regel 4 Wochen hat.