Die Berufsgenossenschaften
sind Träger der gesetzlichen Unfallver-
sicherung (GUV). Im Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl verschiedener Berufsgenossenschaften,
die teils geografisch, teils nach Wirtschaftszweigen geordnet sind. Pflichtmitglieder
der Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer, während die Arbeitnehmer
in den Betrieben Versicherte der GUV sind.
Die Höhe der Pflichtbeiträge zur GUV hängt in erster Linie vom
Arbeitsentgelt der versicherten Arbeitnehmer und dem Grad der Unfallgefahr
im Unternehmen ab. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind
u.a. Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Verletztengeld,
Verletztenrente.