Zeiten
Ihrer beruflichen Ausbildung sind Beitragszeiten. Als Zeiten einer beruflichen
Ausbildung gelten
die ersten
36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Da die Arbeitsverdienste und damit auch die Pflichtbeiträge während
der Berufsausbildung meist gering sind, werden diese Zeiten zusätzlich
als Anrechnungszeit gewertet. Diese Zeiten sind dadurch beitragsgeminderte
Zeiten. Es erfolgt ggf. eine Anhebung ihres Wertes auf 75% des individuellen
Gesamtleistungswertes, höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr
(= 0,0625/Monat).