Durch
Berücksichtigungszeiten können Rentenansprüche aufrecht
erhalten werden. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung seines
10. Lebensjahres definiert die Berücksichtigungszeit. Werden mehrere Kinder
zeitgleich erzogen, endet die Berücksichtigungszeit stets mit dem 10.
Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes.
Vom 1.1.1992 bis zum 31.3.1995 konnten außerdem Berücksichtigungszeiten
für die Zeit der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen erworben
werden.