Private
Rentenversicherung: Der Berechnungsfaktor 200 wird bei der Berechnung des
Versorgungskapitals
verwendet.
Mit einem Kapital von 50.000 € lassen
sich mit einer Verzinsung von 6% jährlich 3.000 €, also monatlich
250 € an Zinsen erzielen. Das sind genau 1/200 von 50.000 €. Der
Umkehrschluss: Bei einer monatlichen Versorgungslücke von 250 € ergibt
sich mit dem Berechnungsfaktor 200 ein notwendiges Versorgungskapital von 50.000 €.