Rentenempfänger, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert
sind, können einen monatlichen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken-
und Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Rentenhöhe,
nicht nach der Beitragshöhe. Der Zuschuss muss beantragt werden.