Beitragssatz

Prozentsatz vom Bruttoverdienst, der bei Pflichtversicherten als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen ist. Der Beitragssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2002 19,1%. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag je zur Hälfte.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt ein höherer Beitragssatz und eine andere Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.