Bevor
der Versicherte Anspruch auf eine Rente hat, muss er u.a. mindestens eine
Zeit lang der Versicherung
angehört haben (Wartezeiterfüllung).
Die Höhe der Rente hängt wesentlich von der Anzahl und Höhe
der Beiträge ab, die der Versicherte in seinem Versicherungsleben entrichtet
hat (Beitragsleistung).