Beispielrechnungen
zur Lebens- und privaten Rentenversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese
können jedoch nicht garantiert werden, denn die tatsächliche Überschussentstehung
hängt ab von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von
den Verwaltungskosten. Die vom Versicherer den Kunden vorgelegten Beispielrechnungen
müssen jedoch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
(BAFin) genehmigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn der Nachweis der Finanzierbarkeit
erbracht ist.