Der Begriff
Aufschubzeit steht für den Zeitraum zwischen dem Abschluss
einer privaten Rentenversicherung bis zur ersten Rentenzahlung.
Während der Aufschubzeit wird das für die Rentenzahlung erforderliche
Kapital durch die Entrichtung des laufenden Beitrags und Gewinngutschriften
seitens des Unternehmens angespart. Nach Ablauf der Aufschubzeit wird die vereinbarte
Rente ausgezahlt.