Das Arbeitsentgelt
ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer.
Zum Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem
Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen.
Das sind: Gehalt/Lohn, Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütungen,
Wert der Sachbezüge, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen, Gefahrenzuschläge,
Schmutzzulagen u.ä. sowie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche
Monatsentgelte, Tantiemen, Gratifikationen.