Das Arbeitseinkommen
ist Grundlage der Beitragsberechnung für ver-
sicherungspflichtige Selbstständige. Das Arbeitseinkommen ist der nach
den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte
Gewinn aus der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit.