Private Rentenversicherung: Vor
dem Abschließen eines Vertrages müssen
Sie, als Versicherungsnehmer, alle Ihnen bekannten Umstände, die für
die Übernahme des versicherten Risikos duch die Versicherungsgesellschaft
erheblich sind, dem Versicherer angeben. Bei Lebensversicherungen und auch
bei Berufsunfähigkeits(-zusatz-)versicherungen haben Fragen zum Gesundheitszustand
besondere Bedeutung. Bei schuldhafter Verletzung hat der Versicherer Ihnen
gegenüber das Recht zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren. Diese
Frist wird in vielen Versicherungsbedingungen eingeschränkt auf 3 Jahre.
Wird Ihnen arglistige Täuschung nachgewiesen, hat der Versicherer das
Recht zur Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung.
Ein Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls ist möglich, wenn
die Anzeigepflichtverletzung kausal mit dem Versicherungsfall zusammenhängt.