Anrechnungszeiten
sind beitragsfreie Zeiten. Es handelt sich um Zeiten, in denen der Versicherte
durch besondere
persönliche Umstände gehindert
ist, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu zahlen. Durch
Anrechnungszeiten sollen Beitragsverluste ausgeglichen werden. Anrechnungszeiten
sind z.B. Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der gesetzlichen
Mutterschutzfristen, des Schulbesuches und Studiums sowie der beruflichen Ausbildung.