Dem Gesetz
nach wird noch immer zwischen Angestellten, die einer überwiegend
geistigen Tätigkeit nachgehen, und Arbeitern, die eine überwiegend
körperliche Tätigkeit ausüben, unterschieden.
Die Entstehung des Industriezeitalters im vorigen Jahrhundert brachte auch
ein großes Problem mit sich. Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Auf taktisch kluges Anraten von Reichskanzler Bismarck sah sich Kaiser Wilhelm
I. im Jahre 1881 veranlasst, "etwas für die Förderung des Wohles
der Arbeiter zu tun". Es entstanden Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen
Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Altersversorgung.
1889 wurde die gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter gegründet.
Die Privatangestellten verlangten mit steigendem Einkommen nach einer höheren
sozialen Absicherung als die der Arbeiter. 1911 wurde daraufhin die gesetzliche
Rentenversicherung für Angestellte eingeführt.