Die betriebliche Altersvorsorge ist die so genannte zweite Säule der Altersvorsorge (die erste Säule ist die gesetzliche und die Zweite die private Vorsorge). In der betrieblichen Altersvorsorge gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Man unterscheidet vier Durchführungsformen: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung.
Durch die
Rentenreform 2001 hat nun jeder Arbeitnehmer (ab 2002) einen Anspruch auf
die Einrichtung
einer
betrieblichen Altersvorsorge, sofern er bereit ist,
Teile seines künftigen Arbeitseinkommens in Beiträge hierfür
umzuwandeln. Der Höchstbeitrag liegt bei 4 % des Bruttogehaltes und maximal
4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Besteht eine Direktversicherung kann der Arbeitnehmer auch hierfür die
steuerliche Förderung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) erhalten,
wenn er auf die Pauschalversteuerung verzichtet.