Altersvermögensgesetz

Das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde im Mai 2001 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist die Grundlage der "Rentenreform 2001". In diesem Gesetz sind die Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die zulagengeförderte private Altersvorsorge geregelt. Hauptziel ist es den zukünftigen Rentenempfängern einen Anreiz zum Aufbau eines Altersvorsorgevermögens zu geben, welches die reduzierten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken soll.
Ergänzt wird dieses Gesetz durch das "Altersvermögensergänzungsgesetz AVmEG".