Das Altersvermögensgesetz (AVmG) wurde im Mai 2001 vom Deutschen Bundestag
verabschiedet. Es ist die Grundlage der "Rentenreform 2001". In diesem
Gesetz sind die Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und
die zulagengeförderte private Altersvorsorge geregelt. Hauptziel ist es
den zukünftigen Rentenempfängern einen Anreiz zum Aufbau eines Altersvorsorgevermögens
zu geben, welches die reduzierten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
aufstocken soll.
Ergänzt wird dieses Gesetz durch das "Altersvermögensergänzungsgesetz
AVmEG".