Anspruch
auf diese Rente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
die das 63. Lebensjahr
vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
haben.
Die Altersgrenze wird von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Von
der Anhebung betroffen sind alle Versicherten ab dem Geburtsjahrgang 1937.
Der vorzeitige Rentenbeginn ist dann nur noch möglich, wenn eine dauerhafte
Kürzung der Rente in Höhe von 0,3% pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns
in Kauf genommen wird. Versicherte, die nach Oktober 1949 geboren sind, können
diese Rente schon nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Der Rentenabschlag beträgt dann 10,8%.