Frauen
haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet
und nach Vollendung
des
40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und die Wartezeit von 15 Jahren
erfüllt haben.
Die Altersgrenze für diese Rente wurde von 60 Jahren stufenweise auf 65
Jahre angehoben. Betroffen von dieser Anhebung sind alle Frauen der Geburtsjahrgänge
ab 1940. Bei vorzeitigem Rentenbeginn wird die Rente dauerhaft um 0,3% je Monat
der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Für Frauen, die nach 1951
geboren sind, gibt es die Altersrente für Frauen nicht mehr.