Private
Rentenversicherung: Die Abschlusskosten zählen zum Kostenanteil
in Ihrem Versicherungsbeitrag. Sie umfassen neben der an den Vermittler zu
zahlenden Abschlussprovision unter anderem auch die sonstigen Aufwendungen
für den Außendienst sowie die Aufwendungen für Werbung, die
Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.
Bei den Altersvorsorgeverträgen im Sinne des Altersvermögensgesetzes
(AvmG, 2001), auch "Riester-Renten" genannt, müssen die Abschlusskosten über
einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren verteilt werden.