Private
Rentenversicherung: Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen
Versicherung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie
angehört. In einem Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen
einer Gesellschaft zusammengefasst. Es gibt beispielsweise einen Abrechnungsverband
für die kapitalbildende Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung.